Entgelttabelle

Die Entgelte für den Musikunterricht an der Camerloher Musikschule e.V. können Sie dem unten stehenden PDF-Formular entnehmen. Bitte beachten Sie zudem auch die Entgeltordnung mit grundlegenden Informationen auf der 2. Seite des Formulars.

Informationen über unsere Ermäßigungen sowie die Probezeit erhalten sie hier:

Weitere Informationen
Entgelttabelle PDF

Landkreiszuschlag

Für Schüler aus den Gemeinden außerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird auf die jeweils geltenden Unterrichtsentgeltsätze abzüglich etwaiger Ermäßigungen ein Zuschlag von 15 % erhoben.

Probezeit

Bei Beginn des Unterrichtsverhältnisses sind die ersten beiden Monate Probezeit. Bei Unterrichtsbeginn während des Schuljahres endet die Probezeit am Ende des darauffolgenden Monats. Um das Unterrichtsverhältnis nach der Probezeit zu beenden, bedarf es einer schriftlichen Kündigung.

Ermäßigungen

Geschwisterermäßigung:
Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht, werden die Unterrichtsentgelte auf Antrag für jedes Kind um 10 % gekürzt.
Mehrfacherermäßigung für den Hauptfachunterricht:
Sie beträgt 10% der vollen Unterrichtsentgelte für jeden zusätzliche Hauptfach. 
Sozialermäßigung:
für sozial schwache Familien für die Dauer eines Schuljahres.
(Formblatt für das jeweilige Schuljahr bei der Musikschule anfordern).
Familienpass der Marktgemeinde Murnau:
Die Ermäßigung beträgt 10% pro Kind und wird bis zum Ablaufdatum des Familienpasses gewährt.
Freizeitpass des Landkreises Garmisch-Partenkirchen:
Die Ermäßigung beträgt 10% pro Kind.

Bei den Entgeltermäßigungen werden Erwachsene nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für die Sozialermäßigung.

Es kann nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Beim Instrumentalunterricht gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst die Unterrichtsentgelte für Kinder/Jugendliche unabhängig vom Alter